Mehr als Ansprechpartner:
Hier sehen Sie die Partner Ihrer Ideen. Das Einsatzteam Ihrer Rechtsinteressen. Aber vor allem: Ihre persönlichen Vertrauenspersonen. Denn jeder Fall ist ein Sonderfall und individuelle Mandantenbetreuung unabdingbar für die enge Verzahnung unseres Know-hows mit Ihren spezifischen Anforderungen. Und damit Voraussetzung für die Kenntnis Ihres Unternehmens, Ihrer Kunden – und Ihrer persönlichen Interessen.
Über die Kanzlei.
11 Anwälte, ein Name, ein Team. So betreut die Kanzlei Thomas Mauser Rechtsanwälte namhafte Mandanten im B2C- und B2B-Sektor — von KMU über FinTech bis DAX-Konzern. Mit insgesamt rund 30 Mitarbeitern ist die Kanzlei an den beiden Standorten Mannheim und Künzelsau auf sämtlichen Rechtsgebieten des B2C- und B2B-Geschäfts aktiv, z. B. im Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Luftfahrtrecht, Urheberrecht und Insolvenzrecht. Dabei ist die individuelle Beratung und Vertretung stets Taktgeber, die spezifische Fach- und Branchenkenntnis Multiplikator für den Mehrwert jeder Zusammenarbeit. Die Erfolgsquote: überdurchschnittlich.
Als Kanzlei mit einem hohen und stetig wachsenden Digitalisierungsgrad sind wir in der Lage für Mandanten tätig zu sein, deren Geschäftsmodelle Skalierbarkeit erfordern. Somit ist es uns möglich, große Auftragsvolumina automatisiert und damit effizient zu bearbeiten (Legal Factory).
Das Erfolgskonzept: flache Hierarchien, persönlicher Kontakt, professioneller Tiefgang, nutzbringende und korrekte Bearbeitung in analogen wie digitalen Belangen. Dazu der Ansatz, für alle Mandanten kundenerhaltend zu wirken – methodisch, aber menschlich; kompromissbereit, aber konsequent.
Das Ziel: den Dreiklang aus rechtlich Möglichem, tatsächlich Umsetzbarem und wirtschaftlich Sinnvollem in einen wertvollen Einklang zu bringen. Dabei misst sich die Kanzlei an ihrem Anspruch, das Recht der Mandanten durchzusetzen, Vermögen zu schützen und Zufriedenheit zu stärken.
Das ist es, wovon Thomas Mauser Rechtsanwälte sprechen, wenn sie sagen: Wir unternehmen Ihr Recht.