Wir setzen Verbraucherrechte durch
Sommerzeit ist Reisezeit – in den großen Ferien kommt es verstärkt zu Wartezeiten und langen Schlangen an den Check-in-Schaltern. Das erhöhte Flugaufkommen bleibt nicht ohne Folgen: Urlauber müssen sich auf Verspätungen und Annullierungen einstellen.
Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 261/2004 können Reisende in vielen Fällen Ansprüche auf finanzielle Entschädigungen gegenüber den Fluggesellschaften geltend machen. Bei Langstreckenflügen mit Start in der EU kann die Höhe bis zu 600,- EUR betragen. Auch bei Landungen in der EU kann ein Entschädigungsanspruch entstehen, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz innerhalb der EU ausgeführt wurde, oder wenn sich der Ankunfts- oder Abflughafen innerhalb der EU befindet.
Flugreisende müssen Unannehmlichkeiten also nicht einfach hinnehmen. Viele Fluggäste nutzen daher den Service von Fluggastrechteportalen oder Rechtsanwälten um ihre Ansprüche prüfen zu lassen und geltend zu machen.
Nicht jeder Fall hat gleich eine Entschädigungszahlung zur Folge. Es müssen zuerst die Voraussetzungen geprüft werden. Wenn ein Fall mit einem Ausgleichsanspruch vorliegt, aber die Fluggesellschaft die Zahlung ablehnt, kann Klage erhoben werden.
Es gibt Umstände, die eine Luftfahrtgesellschaft von der Schuld befreit (Exkulpation). Vorausgesetzt, sie hat alles ihr Zumutbare unternommen, um eine Verspätung oder Annullierung zu verhindern. Solche Widrigkeiten können unter anderem sein: Streik des Boden- oder Flugpersonals, medizinische Notfälle und Unwetter.
In einigen Fällen zielt die Anführung der genannten Situationen der Airline darauf ab, die Klage zurückzuweisen. An diesem Punkt wird es besonders spannend, denn dann liegt es an den Spezialisten für Fluggastrechte zu recherchieren, ob die Rückweisung berechtigt ist. Hierfür können Zeugenaussagen, Presseberichte, Ab- und Ankunftsflugzeiten und meteorologische Daten zur Einschätzung des Wetters herangezogen werden.